Dienstleistungen

Vertretung gegenüber Finanzbehörde

Während des Veranlagungsverfahrens klären wir alle Rückfragen des Finanzamts und arbeiten daraufhin, dass ein Steuerbescheid den eingereichten Erklärungen entspricht.

Will das Finanzamt Ihren Angaben dennoch nicht folgen, ist das Ergebnis meist ein für Sie ungünstiger Steuerbescheid. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Fehler
  • Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs
  • Wir legen fristgerecht für Sie Einspruch ein – auch dann, wenn Sie nicht anwesend sind und die Frist selbst nicht einhalten können
  • Wir begründen ihn unter ausdrücklicher Berücksichtigung der aktuellen Finanzrechtsprechung
  • Wir stellen sicher, dass Sie nur unstrittige Zahlungen leisten müssen, solange der Einspruch in der Schwebe ist
  • Wir klären mit Ihrem Finanzamtssachbearbeiter die Rechtslage – mit dem Ziel des Einvernehmens zu Ihren Gunsten
  • Während der Einspruch läuft, verfolgen wir Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und ergänzen den Einspruch ggf. nachträglich
  • Werden bereits ähnliche Fälle beim Bundesfinanzhof verhandelt, sorgen wir dafür, dass Ihr Einspruch so lange nicht negativ entschieden wird, bis die Fälle geklärt sind. Für Sie positive Urteile bringen wir natürlich umgehend in Ihren Einspruch ein.

icht immer führt der Einspruch zum sofortigen Erfolg und das Finanzamt lehnt Ihre Argumentation ab. Dann bleibt noch der Weg zum Finanzgericht! Als Ihr Steuerberater prüfen wir die Chancen einer Klage vor dem Finanzgericht – damit Sie doch noch zu Ihrem Recht kommen.

Dabei legen wir besonderen Wert auf die Prüfung der Erfolgsaussichten, bevor die Klage eingereicht wird. Wir raten Ihnen ausdrücklich davon ab, wenn unseres Erachtens keine Erfolgsaussicht besteht. Bei guter Chance auf Erfolg reichen wir die Klage fristgerecht ein – und begründen sie mit Argumenten aus Finanzrechtsprechung und Kommentarliteratur.

Selbstverständlich vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten.