Dienstleistungen

Jahresabschluss

Bilanz ziehen heißt Jahresabschlüsse sinnvoll nutzen

Ihr Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wieder. Aus diesem Grund ist der Jahresabschluss als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von besonderer Bedeutung.

In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus, sie werden auch bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren bestmöglich bewertet.

Als Spiegel des betriebswirtschaftlichen Erfolges dient der Jahresabschluss nicht zuletzt als wichtiges Instrument für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und die Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Daher verfolgen wir das Ziel einer möglichst zeitnahen Jahresabschlusserstellung. Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einem sich anschließenden Bilanzgespräch gerne auch mit Präsentation werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, es werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet.

Der Jahresabschluss wird, je nach Notwendigkeit, in den nachfolgend aufgeführten Formen erstellt:

  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) als Einnahme/Überschussrechnung
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
  • Gewinn-/ und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Erläuterungen des Jahresabschlusses
  • Grafische Aufbereitungen, Mehrjahresvergleiche, Bewegungsbilanz, Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, etc.