Ab wann die Steuerpflicht eintritt, bestimmt sich nach den gesamten steuerlichen Verhältnissen. Ist jemand nur als Influencer unterwegs, so beginnt die Steuerpflicht (Einkommensteuer bei Einzelperson) mit Einkünften ab 10.000 Euro p.a.. Geht der Influencer z.B. noch als Arbeitnehmer einem anderen Job nachgeht, besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bereits bei zusätzlichen Einkünften von 410 Euro p.a.
Als Folge sind Anmeldungen nach den Gewerbeordnung (Gewerbeanmeldung) sowie die Anzeige beim zuständigen Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) angesagt.
Sollte einer derartigen Beschäftigung nachgegangen werden, sollte in jedem Fall ein steuerlicher Berater konsultiert werden.