Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Renten um 4,57 %. Die Bundesregierung hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen. KommentarnavigationZurückVorheriger Beitrag:Mindestlohn in der Altenpflege steigtNächstesNächster Beitrag:Steuerliche Auswirkung von Vereinbarungen über Gewährung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHRelated PostsWassercent“: Wasserverbrauchssteuer rechtlich nicht zu beanstanden9. Juli 2025Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente9. Juli 2025Anhängige Musterverfahren: Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags9. Juli 2025Ablauf des Zwangsgelderverfahrens für verspätete Steuererklärungen9. Juli 2025Gewerblicher Grundstückshandel: Ausnahme bei erweiterter Kürzung und Drei-Objekt-Grenze9. Juli 2025Umsatzsteuer auf Betriebskosten bei Vermietung von Sondereigentum9. Juli 2025
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