Zum Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei einem Rückgriffsanspruch
Im Rahmen einer bei der GmbH durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung wurde festgestellt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH in 2014 eine bislang nicht der Lohnsteuer unterworfene Sachzuwendung erhalten hatte. Das Finanzamt nahm daraufhin die GmbH für Lohnsteuer und Kirchensteuer in Haftung. Im Jahr 2017 erstattete der Kläger der GmbH den Haftungsbetrag zur Erfüllung eines Regress-anspruchs. Er machte den…