Bundesfinanzhof entschied zu Anforderungen an eine Rechnung

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger,  Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine  „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird. Weist ein bloßes Zahlungspapier offen Umsatzsteuer aus und erweckt damit den  Eindruck einer Leistungsabrechnung, kann es als „Rechnung“ gem. § 14c Abs. 2 UStG  gelten – mit…