Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen
Am 27.11.2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am 01.01.2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes: Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2021 um 15 Euro pro Kind und Monat…