Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird. Die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht sei als subjektives Tatbestandsmerkmal einkunftsartspezifisch und bereichsspezifisch ausgestaltet, während die Einkünfteerzielungsabsicht in ihrer spezifischen Form der…