Durch Freibeträge kann Erbschaftsteuerpflicht entfallen
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Bis zu 200.000 Euro können Enkelinnen und Enkel abgabefrei von ihren Großeltern erben und bis zu 20.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten. Neben den persönlichen Freibeträgen steht den Kindern und Stiefkindern sowie…