Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung der durch die Nutzung eines privaten Pkw entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten. Der nicht selbstständig beschäftigte Kläger bekam von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt, der auch privat genutzt werden durfte, sofern keine dienstlichen Belange entgegenstanden. Soweit der Firmenwagen für Dienstreisen eingesetzt wurde, erstattete der Arbeitgeber die entstandenen Tankkosten. Bei…