Auch Nacherbe kann Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, inwieweit der Pauschbetrag (die sog. Erbfallkostenpauschale) im Fall der Nacherbschaft zu gewähren ist, wenn ausschließlich Nacherbschaftsvermögen erworben wird, dem Erwerber jedoch auch Kosten der Vorerbschaft entstanden sind und ob der Inanspruchnahme des Pauschbetrags die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Kosten entgegenstehen. Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag in Anspruch…