Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus
Der Beurteilung, ob eine PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist ein Prognosezeitraum von 20 Jahren zugrunde zu legen. Wenn die erzeugte Strommenge vom Kleinanlagenbetreiber nicht nachgewiesen wird, kann sie aus Vereinfachungsgründen unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Volllaststundenzahl von 1.000 kWh/kWp geschätzt werden. Hinsichtlich des selbst verbrauchten Stroms kommt es zu einer mit dem Teilwert als Betriebseinnahme…