Übertragung von Betriebsvermögen an Betriebsnachfolger und Versorgungsleistungen
Die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben und auch von Anteilen an Personengesellschaften erfolgt häufig nicht durch eine Veräußerung, sondern durch unentgeltliche Übertragung mit Vereinbarung einer lebenslänglichen Versorgungsrente, die nicht dem Wert des übertragenen Betriebs oder Mitunternehmeranteils entspricht, sondern nach dem Bedürfnis des abgebenden Unternehmens bemessen wird. Diese Versorgungsleistungen sind beim Übertragenden kein Veräußerungsentgelt für das…