Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
Eine aus den Eheleuten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betrieb bereits seit 2013 eine Aufdach-Solaranlage. Die GbR plante in 2016 eine weitere Photovoltaikanlage mit Batteriespeichersystem auf der Nordseite des Daches. Diese Komplettanlage sollte mit einem Programm finanziert werden, das vor Abschluss der Verträge im Jahr 2016 eingestellt wurde. Auf Vorschlag der finanzierenden Banken wurde daher…