Keine Änderung nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
Vertut man sich beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal, ist dies kein korrigierbarer Schreibfehler aufgrund neuer Tatsachen im Sinne des § 173a Abgabenordnung (AO). Die Steuerpflichtigen erstellten ihre Einkommensteuererklärung selbst, indem sie diese über das Portal „ELSTER Formular“ der Finanzverwaltung übermittelten. Sie erklärten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Das…