Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abzugsfähig
Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht. Unveränderte Bezugsgröße sind „nur” diejenigen (Unterkunfts-)Kosten, die üblicherweise in die Berechnung der durchschnittlichen Wohnungsmiete einfließen und damit auch von dem…