Kurzüberblick zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten. Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt demnach ab 01.01.2024 nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist (Heizungshavarie), gibt es…