Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023
Das Kabinett hat am 12.10.2022 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), steigt auf 3.395 Euro/Monat (2022: 3.290 Euro/Monat).…
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