Bewirtung eigener Arbeitnehmer – „Geschäftliche” Veranlassung von Bewirtungskosten?
Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die eigenen Arbeitnehmer entfällt, ist deswegen nicht in seiner Abzugsfähigkeit begrenzt. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 6 K 6089/20). Die Abzugsbeschränkung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) erfasst…
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