Zur Besteuerung von Rentenzahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht
Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt. Das entschied der Bundesfinanzhof. Bei dem vom Kläger abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag handele es sich um eine Versicherung „auf den Erlebensfall“. Eine solche Versicherung…
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