Verlängerung des Zeitraums für die Anpassung von Steuervorauszahlungen
Auf Antrag wird der Zeitraum für die Anpassung der Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer verlängert:
Auf Antrag wird der Zeitraum für die Anpassung der Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer verlängert:
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro. Das Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits…
DetailsZum 01.01.2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wie folgt: Rechengröße West Ost Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung 7.550 Euro im Monat 7.450 Euro im Monat Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 9.300 Euro im –Monat 9.200 Euro im Monat Versicherungspflichtgrenze GKV 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat) Beitragsbemessungsgrenze GKV 62.100…
DetailsUm eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (kalte Progression), wurden Ende 2022 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmer profitieren.
Die Bundesregierung plant eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Durch das vom Bundestag am 15.12.2023 gebilligte Haushaltsfinanzierungsgesetz soll die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinken. Künftig sollen Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten. Für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000…
DetailsDer Durchschnittssteuersatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte sollen von 9 % auf 8,4 % sinken. Hinweis Bei geplanten Investitionen mit einem beachtlichen Vorsteuerabzug im nächsten Jahr sollte in Erwägung gezogen werden, auf die Durchschnittssatzbesteuerung zu verzichten.
DetailsUnternehmer, die unter den Schwellenwerten des § 241a HGB (Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars) liegen, dürfen zwar, aber müssen nicht bilanzieren, sondern können ihren Gewinn vereinfacht über eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR oder 4/3-Rechnung) ermitteln. Aktuell noch liegen die Schwellenwerte bei 600.000 Euro (Gesamt-)Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Ab dem Geschäftsjahr 2024…
DetailsDie Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten (Ist-Besteuerung) statt vereinbarten Entgelten soll ab 2024 um 200.000 Euro von aktuell 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben werden.
Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) sollen ab 2024 keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr einreichen müssen. Sie sollen auch befreit werden von der Pflicht, Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr einzureichen. Das Finanzamt kann jedoch Erklärungen anfordern. Die Regelung soll erstmals auf den Besteuerungszeitraum 2023 anzuwenden sein. Unternehmer sollen von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung und Entrichtung der…
DetailsMit der Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 Euro soll ab 2024 die Bürokratie eingedämmt werden. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, die mit ihnen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sollen die Einnahmen auf Antrag in der Einkommensteuererklärung als steuerpflichtig behandelt werden können.