MOPeG schafft zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister für GbR
Personengesellschaftsrechts (MOPeG) schafft zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister für rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nach § 705 Abs. 2 BGB neuer Fassung (n. F.). Betroffen sind solche GbR, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen sollen. Dies ist bei reinen Innengesellschaften nicht der Fall. Das MOPeG regelt zwar keine Eintragungspflicht der rechtsfähigen GbR in das Gesellschaftsregister, die Eintragung…
Details